Der Erbrechner berechnet auf Grundlage des schweizerischen Erbrechts den Erbteil, der sich bei gesetzlicher Erbfolge ergibt. Der Erbrechner ersetzt keine Beratung und ist nicht in der Lage, alle Familienkonstellationen abzubilden. So kann z.B. nur für Ehepaare mit ordentlichem Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung das Erbe berechnet werden.
Die Berechnung des Erbteils im Erbrechner erfolgt immer aus der Sicht des Erblassers oder der Erblasserin.
Für individuelle Beratungen steht Ihnen die Erbrechtsabteilung der LUKB als kompetente Partnerin gerne zur Verfügung.